Hochwasserrisikomanagement-Pläne der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie - Partizipative Aufstellungsverfahren
Bearbeitung: Maria Hagemeier-Klose, Daniel Heintz unter Leitung von Prof. Dr. Michael Suda, Dr. Klaus Wagner
Laufzeit: 01.03.2010 bis 31.03.2011
Förderung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Projektbeschreibung
Die von der EG verabschiedete Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) fordert die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen bis zum 22.12.2015 auf Grundlage der vorläufigen Risikobewertung sowie der Hochwassergefahrenkarten und -risikokarten. Bei der Aufstellung der Managementpläne sind nach Art. 10 HWRM-RL die interessierten Stellen aktiv einzubeziehen und die Öffentlichkeit über deren Aufstellung und Ergebnisse zu informieren.
Die HWRM-RL bietet die Chance zu einem Paradigmenwechsel im Umgang mit Hochwasser (Berücksichtigung von Extremereignissen, integrative Planung, Flussgebietsbezug), wirft jedoch auch viele Fragen der Implementation auf (Planungsebenen, Form der Beteiligung wichtiger Stakeholdergruppen). Um den vorhandenen Ausgestaltungsspielraum zu nutzen, haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und die Kommunalen Spitzenverbände den Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik beauftragt, ein Konzept für die HWRM-Planung in Bayern zu erarbeiten.
Empfohlen wird ein Zwei-Ebenen-Konzept: Die Zielformulierung soll für 56 Planungseinheiten durch das Expertengremium der „Hochwasser-Regionalkonferenzen“ erfolgen. Diese werden zur Maßnahmenformulierung in mehrere „Hochwasser-Beteiligungskonferenzen“ (10-15 Kommunen) untergliedert und stehen allen Dialoggruppen offen (u. a. Wasserwirtschaftsverwaltung, Kommunen, Landwirtschaft, Naturschutz, Katastrophenschutz).
Für die Konferenzen wurde ein achtstufiges Verfahren entwickelt, das eine Dokumentation abgelaufener Ereignisse, eine Beschreibung der gegenwärtigen Risikosituation durch Gefahren-/ Risikokarten sowie die Entwicklung von Ideen für einen zukünftigen Umgang mit Hochwasserrisiken umfasst. Eine externe Moderation ist dabei dringend angeraten. Die Mitarbeiter der Wasserwirtschaftsverwaltung treten teils als Verantwortliche, teils als Beteiligte auf und sollten auf diese Rollenvielfalt vorbereitet werden. Von zentraler Bedeutung ist die aktive Einbindung der Städte und Gemeinden, da ihnen aufgrund ihrer vielfältigen Aufgabenbereiche im Hochwasserrisikomanagement (Flächen-, Bau-, Katastrophen- und Informationsvorsorge) eine Schlüsselrolle für die erfolgreiche Umsetzung der HWRM-Planung zukommt. Dem Umweltministerium wird empfohlen, sich darüber hinaus für eine Veränderung der Rahmenbedingungen einzusetzen, um der HWRM-Planung zu einem nachhaltigen Erfolg zu verhelfen.