Wirtschaftliche Nachteile der Landwirtschaft in Folge von Wasserschutzgebietsauflagen im Wasserschutzgebiet der Stadt Augsburg Kalkulationsgrundlage für freiwillige Bewirtschaftungsauflagen

Projektleitung:
Dr. Martin Kapfer

Auftraggeber:
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH

Projektlaufzeit:   Oktober 2008 bis Februar 2009

Projektbeschreibung:

Freiwillige Ausgleichsvereinbarungen zwischen Wasserversorgern und Landwirten, die pauschale Ausgleichsbeträge zur Abgeltung wirtschaftlicher Nachteile infolge von Auflagen und Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen innerhalb von Wasserschutzgebieten wurden bisher auf mehrere Jahre mit vor Vertragsabschluss festgelegtem Ausgleichsbetrag abgeschlossen. Dies war möglich, da in der Vergangenheit (bis 2004, vor der EU-Agrarreform) sowohl landwirtschaftliche Erzeugerpreise als auch Betriebsmittelkosten im Zeitablauf nur geringe Schwankungen erfuhren. Des Weiteren waren Betriebsorganisationen und Fruchtfolgen sehr stabil. Neuere Entwicklungen auf den Agrarmärkten zeigen neben einem generellen Anstieg der Erzeugerpreise zunehmend stärkere Preisschwankungen. Gleichzeitig verändern sich Fruchtfolgen und Betriebstypen. Hier sind insbesondere die Entwicklungen im Bereich der regenerativen Energien, verbunden mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus Biogas und in deren Folge die Ausweitung des Silomaisanbaus, auch in Marktfruchtbaubetrieben, zu nennen.
Infolge dieser Entwicklungen, die von zunehmender Unsicherheit geprägt sind, sind als Basis für freiwillige Ausgleichsvereinbarungen zwischen Wasserversorgern und Landwirten neue, den aktuellen Erfordernissen entsprechende, flexible Kalkulationsgrundlagen zu formulieren. In diesem Zusammenhang ist es wünschenswert, die Höhe des wirtschaftlichen Nachteils in Abhängigkeit von der Betroffenheit der Betriebe (z. B. Anteil der Betriebsflächen im Schutzgebiet) zu differenzieren.